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Besondere Merkmale (BM)

Produktmerkmale oder Produktionsprozessparameter mit unmittelbarem Einfluss auf einen der Faktoren Sicherheit (S), Zulassung (Z) oder Funktion (F).

Im Umkehrschluss kann formuliert werden, dass bei Versagen einer als BM gekennzeichneten Eigenschaft eine Beeinträchtigung von mindestens einem der Parameter S, Z oder F anzunehmen ist. Bei einem nicht als BM identifizierten Produktmerkmal könnte man deshalb davon ausgehen, dass bei einer Abweichung außerhalb des spezifizierten Toleranzbereiches nicht unmittelbar mit dem Ausfall einer gesamten Funktion, der Verletzung eines zulassungsrelevanten Kriteriums oder mit einer unmittelbaren Sicherheitsgefährdung zu rechnen ist.

Am Beispiel einer Nachtlichtautomatik wäre der Lichtsensor als BM-S (Besonderes Merkmal mit Einfluss auf die Sicherheit) einzustufen, sofern die Steuergerätelogik heißt: „Licht an, sofern Sensor Dunkelheit meldet“. In diesem Fall wäre es möglich, die Sicherheitsrelevanz für das Bauteil Lichtsensor zu umgehen, indem die Steuergerätelogik verändert wird in: „Licht immer an, es sei denn, der Sensor meldet zweifelsfrei Helligkeit“.

Allen BM muss eine besondere Sorgfalt während der Produktion, der Qualitätskontrolle und in Hinsicht auf die geforderte Feldqualität gewidmet werden. Sie erzeugen daher einen höheren Kostenaufwand als solche Parameter, die nicht als BM ausgewiesen sind und müssen in technischen Zeichnungen und für den Fertigungsprozess speziell gekennzeichnet sein. Es ist daher die grundsätzliche Zielstellung im Rahmen der Produktentwicklung, die Anzahl der resultierenden BM auf ein Minimum zu reduzieren, um Kosten und die Gefahr von kritischen Qualitätsmängeln zu minimieren.

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